Seit über einem Jahr versuchen Dein Partner und Du jetzt schon schwanger zu werden. Doch das Wunschkind möchte sich einfach nicht auf den Weg machen? Ihr fühlt Euch in einer Achterbahn der Gefühle gefangen. Auf Hoffnung und Zuversicht folgt Enttäuschung, Traurigkeit und Verzweiflung. Eine Kinderwunschbehandlung könnte der nächste Schritt sein um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, endlich schwanger zu werden. Doch die Kosten dafür sind hoch. Wir zeigen Dir, welche finanzielle Unterstützung Ihr für Eure Kinderwunschbehandlung erhalten könnt.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Kinderwunschbehandlung?
Wenn Du gesetzlich versichert bist, hast Du einen Anspruch darauf, dass sich Deine Krankenkasse an „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“ beteiligt. So steht es im Sozialgesetzbuch (§27a SGB V). Dort ist genau festgelegt, welche Unterstützung Dir mindestens zusteht.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss mindestens 50 Prozent der Kosten für folgende Behandlungen und damit verbundene Medikamente übernehmen:
- 8 Zyklen Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation
- 3 Zyklen Insemination mit hormoneller Stimulation
- 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF)
- 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI-Behandlung) ODER 2 Versuche des intratubaren Gameten-Transfers (GIFT)
Bevor Ihr mit der Behandlung beginnt, müsst Ihr Eurer Krankenkasse einen Behandlungsplan vorlegen. Dieser stellt Eure Ärztin oder Euer Arzt aus. Daraus gehen die geplante(n) Behandlung(en) und die dafür anfallenden Kosten hervor. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch mehr als die vorgeschriebenen 50 Prozent und/oder fördern mehr Behandlungen. Informiert Euch daher direkt bei Eurer Versicherung über die Leistungen.
Ist die Kostenübernahme bei einer Kinderwunschbehandlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft?
Ja. Damit Eure gesetzliche Krankenkasse Euch bei der Kinderwunschbehandlung unterstützen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Partner und Du müsst verheiratet sein.
- Es werden ausschließlich Samen- und Eizellen von Euch verwendet.
- Ihr müsst beide mindestens 25 Jahre alt sein. Du darfst zudem höchstens 40 Jahre, Dein Mann 50 Jahre alt sein.
- Die Kinderwunschbehandlung muss medizinisch notwendig sein. Beim ICSI-Verfahren gibt es zum Beispiel genaue Grenzwerte für das Spermiogramm. Erst wenn diese unterschritten sind, handelt es sich um eine schwere Störung der männlichen Fruchtbarkeit.
- Die Behandlung muss ausreichend Erfolgsaussichten haben. Deine Ärztin oder Dein Arzt muss das bescheinigen.
- Es liegt von Euch beiden ein negativer HIV-Test vor.
- Ihr müsst Euch vorab zur künstlichen Befruchtung beraten lassen. Die Beratung umfasst sowohl medizinische als auch psychosoziale Aspekte.
- Bei einer Sterilisation habt Ihr nur dann Anspruch auf die Leistungen zur Kinderwunschbehandlung, wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen vorgenommen wurde.
Welche gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bei einer Kinderwunschbehandlung? Die der Frau oder die des Mannes?
Wenn Ihr beide gesetzlich krankenversichert seid, teilen Eure Krankenkassen sich die Kosten für die Kinderwunschbehandlung in der Regel auf. Jede Kasse trägt den jeweiligen Kostenanteil. Wichtig ist, dass Ihr beide einen Behandlungsplan einreicht. Es kann von Vorteil sein, wenn Ihr bei der gleichen Krankenkasse seid. Einige Kassen geben dann höhere Zuschüsse oder Zusatzleistungen.
Wenn nur Du oder Dein Mann gesetzlich versichert ist, hängt die Kostenübernahme davon ab, wo die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch liegt. Beispiel: Du bist gesetzlich versichert und hast einen Eileiterverschluss. Dein Partner ist privat versichert. Deine Kasse zahlt dann nur die oben aufgeführten Leistungen. Wenn die Ursache jedoch bei Deinem Partner liegt, zahlt die private Krankenkasse die gesamten Kosten – auch jene, die bei Dir anfallen.
Welche Leistungen übernimmt die private Krankenversicherung bei einer Kinderwunschbehandlung?
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, übernimmt die private Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich die Kosten für alle Leistungen der Kinderwunschbehandlung. Denn sie stuft ungewollte Kinderlosigkeit als Krankheit ein. Doch auch hier gibt es Unterschiede von Kasse zu Kasse. Informiert Euch daher unbedingt vorab bei Deiner bzw. Eurer PKV.
Insgesamt sind die Bedingungen zur Kostenübernahme nicht so streng wie bei der GKV. So spielt es bei der PKV in den meisten Fällen keine Rolle, ob Ihr verheiratet seid oder nicht. Auch die strikten Altersvorgaben greifen in der Regel nicht. Damit die PKV die Kosten sicher übernimmt, muss die Erfolgswahrscheinlichkeit der Kinderwunschbehandlung allerdings bei mindestens 15 Prozent liegen.
Wie erfolgt die Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung?
Die PKV übernimmt in der Regel die vollen Kosten für die Kinderwunschbehandlung. Hier gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Bedeutet: Liegt die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch medizinisch bei Dir, zahlt Deine PKV die gesamte Summe – auch dann, wenn Dein Partner gesetzlich versichert ist.
Wichtig: Auch bei der PKV kann es Einschränkungen bei der Kostenübernahme geben. Bei einigen gibt es zum Beispiel einen jährlichen Höchstbetrag. Solche Regelungen müssen dann in der Vertragsklausel stehen.
Welche zusätzliche finanzielle Unterstützung gibt es für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch?
Bund und Länder stellen unterschiedliche finanzielle Hilfen für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zur Verfügung. Seid Ihr gesetzlich versichert, kann Euer Eigenanteil dadurch von 50 auf 25 Prozent sinken. Allerdings geben nicht alle Bundesländer entsprechende Zuschüsse. Auch die Höhe kann variieren, ebenso wie die Fördervoraussetzungen.
Tipp: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt auf seiner Website einen „Förder-Check“ zur Verfügung. Dieser umfasst elf Fragen. Sie helfen Euch dabei herauszufinden, ob Ihr eine Förderung auf Bundes- oder Landesebene erhalten könnt.
Lässt sich die Kinderwunschbehandlung von der Steuer absetzen?
Ja, einen Teil der Kosten für die Kinderwunschbehandlung könnt Ihr als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ handelt. Ihr könnt die Behandlung selbst, aber auch Kosten für Medikamente und beispielsweise Fahrten zur Ärztin oder zum Arzt absetzen. Das gilt auch dann, wenn Ihr nicht verheiratet seid.
Fazit
Nicht selten kostet eine Kinderwunschbehandlung mehrere tausend Euro. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten in der Regel vollständig. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht der Fall. Die meisten übernehmen bis zu 50 Prozent, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele Paare stellt die Kinderwunschbehandlung somit eine große finanzielle Belastung dar.
Was viele nicht wissen: Der Bund und einige Länder bezuschussen die Kinderwunschbehandlungen häufig zusätzlich. Dadurch könnt Ihr Euren Eigenanteil weiter reduzieren. Noch ein Tipp: Ihr könnt einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen.
Erste Anlaufstellen sind immer Eure Krankenkasse. Dort erfahrt Ihr ganz genau, welche Kosten für Euch übernommen werden. Auf Basis dessen könnt Ihr dann schauen, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Euch infrage kommen. Wir wünschen Euch alles Gute auf Eurem Weg zum Wunschbaby!