Wenn Du schwanger bist, erhältst Du ein ganz besonderes Büchlein: den Mutterpass. Er dokumentiert Deine Schwangerschaft. Daher solltest Du ihn sorgfältig aufbewahren und immer griffbereit haben. Denn nur so kann Dich ein:e Ärzt:in bei eventuellen Komplikationen und im Notfall adäquat versorgen.
Wann genau Du Besitzerin dieses kleinen Heftes wirst, auf welchen Seiten Du welche Infos findest und was es mit den vielen medizinischen Abkürzungen auf sich hat, verraten wir Dir hier.
Was ist ein Mutterpass?
Der Mutterpass (gelegentlich auch als Mamapass oder Mutter-Kind-Pass bezeichnet) ist ein 16-seitiges Dokument im DIN A6 Format, das wichtige Infos rund um die Schwangerschaft einer Frau enthält. Dazu gehören gesundheitliche Daten der werdenden Mutter und des Babys. Auch findest Du darin Informationen über den Verlauf vorangegangener Schwangerschaften, sofern es diese gegeben hat.
Der Mutterpass hilft Ärzt:innen sowie Deiner Hebamme, Dich in dieser einzigartigen Zeit optimal betreuen, begleiten und gesundheitliche Risiken minimieren zu können.
Wann bekommt man einen Mutterpass?
Im Regelfall bekommt eine werdende Mutter einen Mutterpass, wenn der:die behandelnde Ärzt:in die Schwangerschaft festgestellt hat. Dieses Büchlein ist für Dich kostenlos. Du musst den Mutterpass nicht bestellen, sondern bekommst ihn in der Arztpraxis ausgehändigt. Das einzige, was Du Dir eventuell besorgen solltest, ist eine Hülle zum Schutz des Dokumentes. Mutterpasshüllen gibt es in verschiedenen Designs und Materialien – von Filz bis Leder. So kannst Du Deinem Pass eine individuelle Note verleihen und ihn zu einem für Dich ganz besonderen Dokument machen.
Zur Sicherheit von Dir und Deinem Kind ist es wichtig, es bei allen ärztlichen Untersuchungen, bei der Entbindung und den folgenden Vorsorgeuntersuchungen des Babys dabei zu haben.
Mutterpass Erklärung – Seite für Seite
Der Mutterpass ist ein umfangreiches Heft, das neben persönlichen Informationen, z. B. zu Deiner Blutgruppe und Deiner Krankengeschichte, den Schwangerschaftsverlauf erfasst. Hauptsächlich dokumentiert er die Untersuchungstermine und Befunde aus den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft, etwa Labor- und Ultraschalluntersuchungen in verschiedenen Schwangerschaftswochen (SSW) zur Überwachung der Entwicklung des Embryos.
Gerade wenn Du das erste Mal schwanger bist, werden viele Angaben und Abkürzungen wahrscheinlich unbekannt für Dich sein. Daher möchten wir Dir den Mutterpass hier Seite für Seite näher erklären.
Mutterpass Seite 1: Betreuende Personen und Termine der Schwangeren
Seite 1 ist reserviert für die Stempel der Frauenarztpraxis und der Klinik, in der eine Schwangere betreut wird. Auch hinterlässt die betreuende Hebamme hier ihren Stempel. Das ist praktisch, da nicht nur die werdende Mutter, sondern auch andere Ärzt:innen im Notfall immer schnell Kontakt zu den bisherigen behandelnden Ärzt:innen oder der Hebamme herstellen können.
Im unteren Abschnitt der Seite 1 werden die Termine für die regulären Untersuchungen vermerkt. Geplant ist eine Untersuchung jede 3. bis 4. Woche, solange es sich um eine normale Schwangerschaft handelt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche verkürzt sich dieses Intervall auf jede 2. Woche.
Hat das Baby zum errechneten Geburtstermin noch nicht das Licht der Welt erblickt, sollte die werdende Mutter alle zwei Tage ärztlich untersucht werden. Überschreitest Du den Geburtstermin gar um zehn Tage, solltest Du Dich täglich bei Deinem:Deiner Ärzt:in vorstellen.
Mutterpass Seite 2: Untersuchung auf Rhesus-Inkompatibilität und Röteln-Antikörper
Auf Seite 2 stehen die persönlichen Daten der Schwangeren. Dazu gehören Name, Geburtsdatum und Adresse. Im unteren Abschnitt wird die Blutgruppe der werdenden Mutter inklusive des Rhesusfaktors eingetragen. Rechts unten auf der Seite 2 wird notiert, ob Du Antikörper gegen das Rötelnvirus hast oder nicht.
Untersuchung auf Rhesus-Inkompatibilität
Bei Rhesus-positiven Menschen lassen sich spezielle Eiweiße auf den roten Blutkörperchen finden. Bei Rhesus-negativen Menschen gibt es diese Proteine nicht.
Ist die Mutter Rhesus-negativ, das ungeborene Kind aber positiv – weil der Vater positiv ist – erkennt das Immunsystem der Mutter das Blut des Kindes als fremd an und bildet Antikörper gegen den Rhesus-Faktor. Dies geschieht allerdings nur, wenn das Blut des Kindes mit dem der Mutter in Kontakt kommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Mutter mit ausreichend Blut des Kindes während der Schwangerschaft in Berührung kommt, ist gering. Zur Blutübertragung kommt es meistens erst bei der Geburt. Da die Bildung von Antikörpern etwas Zeit braucht, können diese dem ersten Kind nicht mehr gefährlich werden.
Anders sieht das für ein zweites Rhesus-positives Kind einer Rhesus-negativen Mutter aus, denn nun ist das Immunsystem der Mutter gegen den Rhesus-Faktor sensibilisiert und die Antikörper befinden sich schon in ihrem Blut. Über die Plazenta können die Antikörper ins Kind übergehen und dort dessen rote Blutkörperchen angreifen. Es kommt zur Blutarmut und in dessen Folge zu Entwicklungsstörungen des Kindes.
Daher ist die Information zum Rhesusfaktor der Mutter sehr wichtig. Zu Beginn der ersten Schwangerschaft und auch jeder weiteren wird bei einer werdenden Mutter deshalb ein Antikörpersuchtest durchgeführt. Für diese sogenannte serologische Untersuchung (Blutuntersuchung auf Antikörper) wird der Schwangeren Blut entnommen. Dabei wird geschaut, ob die werdende Mutter bereits Antikörper (sog. Anti-D) gegen das kindliche Blut gebildet hat. Ein weiterer Antikörpersuchtest erfolgt zwischen der 24. und 28. Woche der Schwangerschaft.
Eine Rh-negative Frau, die keine Antikörper aufweist, bekommt etwa um die 28. Schwangerschaftswoche vorbeugend Anti-D-Prophylaxe gespritzt. Mit diesem Medikament wird die Bildung der Antikörper verhindert. Hat die werdende Mutter bereits Antikörper gebildet, muss sie engmaschiger untersucht werden.
Sind beide Elternteile Rhesus-negativ oder beide Rhesus-positiv, besteht kein Handlungsbedarf. Denn dann kann das Kind ebenfalls nur Rhesus-negativ sein. In diesen Fällen liegt eine Rhesus-Kompatibilität vor.

Röteln-HAH-Test: Untersuchung auf Antikörper gegen Röteln
Da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen beim Kind führen kann, wird eine Schwangere rechtzeitig auf Antikörper gegen dieses Virus getestet. Wenn Du zweimal gegen Röteln geimpft wurdest oder Du diese Krankheit als Kind durchlebt hast, bist Du in der Regel ausreichend geschützt (immun) und der sogenannte HAH-Test muss nicht unbedingt durchgeführt werden. Die Abkürzung HAH-Test steht dabei für Hämagglutinationshemmtest. Im Mutterpass wird dann vermerkt: „Immunität ist anzunehmen“.
Wenn bei Dir aber nur eine Impfung durchgeführt wurde, ist es möglich, dass Du zu wenig Antikörper gegen das Rötelnvirus im Blut hast. In diesem Fall ist der Immunschutz gegen Röteln nicht ausreichend. Es kann auch vorkommen, dass Du selbst nach zwei Impfungen zu wenig Antikörper hast. Um herauszufinden, ob Du ausreichend Antikörper gegen das Rötelnvirus im Blut hast, muss der sogenannte Titerwert bestimmt werden. Titer ist ein Maß für die Menge bestimmter Antikörper im Blut. Bei einer ausreichenden Menge an Antikörpern wird in Deinen Mutterpass „Immunität ist anzunehmen“ eingetragen, ist das nicht der Fall, muss durch eine anschließende Untersuchung abgeklärt werden, ob Du dennoch geschützt bist.
Hast Du gar keine Antikörper gegen das Rötelnvirus im Blut, trägt der:die Ärzt:in die Information „Immunität ist nicht anzunehmen“ in Deinen Mutterpass ein. Dann wird er:sie Dir raten, häufige Orte der Ansteckung in den ersten zwölf Wochen Deiner Schwangerschaft zu meiden. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Kindergarten, die Schule oder alle öffentlichen Verkehrsmittel.
Mutterpass Seite 3: Untersuchung auf Infektionskrankheiten
Auf Seite 3 werden die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen festgehalten. Hier geht es um die Diagnostik bestimmter Infektionskrankheiten, die dem ungeborenen Baby gefährlich werden können. Dazu gehört eine Untersuchung auf:
- Chlamydien (Chlamydia trachomatis)
- Röteln (2. Antikörper-Suchtest)
- HIV
- Syphilis
- Hepatitis B
Untersuchung auf Chlamydien
Mit einer Urinprobe wird im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge geschaut, ob eine Schwangere eine Chlamydien-Infektion hat. Denn infiziert sich eine Frau in der Schwangerschaft mit diesen Bakterien, können Entzündungen an diversen Organen der Mutter die Folge sein, etwa eine Lungen-, Blasen- oder Nierenentzündung oder auch eine Entzündung der Augen.
Auch für das ungeborene Baby kann dieser Erreger gefährlich werden, denn Chlamydien steigern das Risiko einer Fehl- bzw. Frühgeburt. Therapiert wird bei einem positiven Befund mit einem Antibiotikum. Am Ende der Behandlung wird nochmal geschaut, ob die Infektion auch wirklich abgeklungen ist.
Erneute Untersuchung auf Antikörper gegen Rötelnvirus
Auf den ersten Röteln-Test (Seite 2 des Mutterpasses) folgt in der 17. Schwangerschaftswoche noch ein zweiter, wenn im ersten Test keine Röteln-Antikörper gefunden wurden. Das Ergebnis wird im Mutterpass auf Seite 3 festgehalten. Auf die Art möchten Mediziner:innen herausfinden, ob sich die Schwangere während der Schwangerschaft mit dem Virus infiziert hat.
LSR-Test: Untersuchung auf Syphilis
Im Rahmen der Routineuntersuchung für Schwangere wird auch ein LSR-Test zum Ausschluss von Syphilis durchgeführt. Die Abkürzung LSR steht für „Lues(= Syphilis)-Such-Reaktion“. Der Erreger der sexuell übertragbaren Krankheit Syphilis ist das Bakterium Treponema pallidum. Es kann über die Plazenta auf das Kind übergehen und dieses ebenfalls anstecken. Eine Ansteckung ist eine Gefahr für das Kind und kann zudem zu einer Früh- oder Fehlgeburt führen.
Liegt ein positives Testergebnis vor, wird überprüft, ob eine Infektion durchgemacht wurde oder ob ein akutes Krankheitsgeschehen vorliegt. Das Ergebnis des LSR-Tests wird nicht im Mutterpass dokumentiert, lediglich, dass ein Test durchgeführt wurde.
Bei einer akuten Syphilis-Erkrankung während der Schwangerschaft ist Penicillin das Antibiotikum der Wahl. Die Therapie dauert zwei bis drei Wochen und umfasst alle Lues-Stadien (Frühsyphilis, Spätsyphilis und Neurosyphilis). Kommt ein infiziertes Kind lebend zur Welt, zeigt es Symptome, die der sekundären Syphilis bei Erwachsenen entspricht. Dazu zählen z. B. Hautausschläge, blutiger Schnupfen sowie Einschränkungen des Hör- und Sehvermögens.
HIV-Test
Zu den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft gehört auch ein HIV-Test, den die werdende Mutter ablehnen kann. Die Ärzt:innen überprüfen das Blut auf Bestandteile (Antigene) des Humanen Immunschwäche-Virus (HIV) oder auf gebildete Antikörper hin. Das Virus kann ohne medizinische Behandlung die tödliche Krankheit Aids auslösen.
Das Ergebnis des Tests wird aber nicht in den Mutterpass eingetragen. Es wird nur vermerkt, dass dieser Test stattgefunden hat. Der HIV-Test ist freiwillig, wird jedoch von Ärzt:innen empfohlen. Denn bei einem positiven Befund können die Viren bei der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden. Damit rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz des Neugeborenen ergriffen werden können, ist ein HIV-Test während der Schwangerschaft sinnvoll.
Untersuchung auf Hepatitis B
Im letzten Drittel der Schwangerschaft wird das Blut der Schwangeren auf akute oder chronische Hepatitis B hin untersucht. Dazu überprüft man, ob das sogenannte HBs-Antigen vorliegt. Ist dies der Fall, dann kann die werdende Mutter Hepatitis B bei der Geburt auf ihr Kind übertragen.
Eine Hepatitis-Infektion ist eine Leberentzündung, die durch ein Virus ausgelöst wird. Stellt sich heraus, dass der Befund positiv ist, muss das Kind unmittelbar nach der Geburt geimpft werden, damit es vor einer chronischen Hepatitis geschützt ist.
Mutterpass Seite 4: Infos zu vorherigen Schwangerschaften
Auf Seite 4 werden wichtige Informationen zu vorangegangenen Schwangerschaften vermerkt. Denn aus dem Verlauf dieser Schwangerschaften bzw. Geburten lassen sich unter Umständen Rückschlüsse auf die aktuelle Schwangerschaft ziehen.
Auf dieser Seite wird z. B. festgehalten, ob es bei einer vorangegangenen Geburt einen Kaiserschnitt gegeben hat oder ob es zu Komplikationen während der Geburt kam. Auch eine Fehlgeburt oder ein Schwangerschaftsabbruch werden hier aufgeführt.
Mutterpass Seite 5: Angaben der Mutter zur eigenen Krankengeschichte
Auf Seite 5 werden Informationen zu Krankengeschichte der werdenden Mutter eingetragen. Hier findet man beispielsweise Allergien der Schwangeren, aber auch frühere und aktuelle Erkrankungen. Die psychische und körperliche Verfassung nach früheren Entbindungen (etwa einem Kaiserschnitt) wird hier ebenso eingetragen wie das Alter der werdenden Mutter zum Zeitpunkt der aktuellen Schwangerschaft.
Außerdem wird hier festgehalten, dass der:die behandelnde Ärzt:in die Frau zu schwangerschaftsrelevanten Themen beraten hat. Dazu zählen die Themen gesunde Ernährung in der Schwangerschaft, ausreichend Bewegung, das richtige Verhalten im Job, Risikovermeidung sowie Geburtsvorbereitung.
Mutterpass Seite 6: Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf
Auf Seite 6 findest Du im Mutterpass eine Übersicht über mögliche Auffälligkeiten im Verlauf der Schwangerschaft. Hier notiert der:die Ärzt:in beispielsweise:
- Placenta praevia (Plazenta liegt über dem Muttermund)
- Mehrlingsschwangerschaft
- vorzeitige Wehen
- Blutungen
- schwangerschaftsbedingte Erkrankungen (z. B. Präeklampsie: Eiweiß im Urin / Bluthochdruck)
- Plazentainsuffizienz (unzureichende Leistung des Mutterkuchens)
- Sucht (Rauchen, Alkohol, Drogen)
- langfristige Medikamenteneinnahme
Auf der unteren Hälfte findest Du dann den voraussichtlichen Geburtstermin und den Tag Deiner letzten Periode.
Mutterpass Seite 7 und 8: Schwangerschaftsverlauf
Seite 7 und Seite 8 sind für das sogenannte Gravidogramm reserviert. „Gravidität“ bedeutet Schwangerschaft. Das Gravidogramm dokumentiert den Verlauf Deiner Schwangerschaft bis zur Geburt.
In diese Tabelle trägt Dein:e Frauenärzt:in die Befunde jeder einzelnen Vorsorgeuntersuchung ein. Hier findest Du im Mutterpass Angaben wie:
- die Woche der Schwangerschaft (SSW) in der die Untersuchung stattgefunden hat
- den Fundusstand: Er gibt an, wo sich der obere Gebärmutterrand im Laufe der Schwangerschaft befindet. Er wird entweder von der Schambeinfuge (S) oder vom Bauchnabel (N) aus gemessen – je nach Woche der Schwangerschaft. Als Maßeinheit nimmt man die Anzahl der Querfinger (QF). Als Abkürzung findet man hier „S+…“ bzw. „N+/-“. Inzwischen arbeiten Ärzte aber hauptsächlich mit dem Ultraschall, um zu sehen, wie sich das Kind entwickelt.
- die Kindslage: Schädellage (SL), Querlage (QL) oder Beckenendlage (BEL)
- Kindsbewegungen: Zeigt das Ungeborene Aktivität, werden diese hier mit einem „+“ gekennzeichnet.
- kindliche Herztöne: Ein „+“ an dieser Stelle bedeutet, dass kindliche Herztöne entweder in der Ultraschalluntersuchung („US“) oder im „CTG“ – also am Herzton-Wehenschreiber (Kardiotokografie) – festgestellt wurden.
- der Blutdruck der werdenden Mutter: Ein zu hoher oder zu niedriger Blutdruck können problematisch sein. Daher wird der Blutdruck bei der Vorsorgeuntersuchung regelmäßig kontrolliert. Die Abkürzung RR steht für „Riva-Rocci“. Das ist der Erfinder des modernen in der täglichen Praxis eingesetzten Blutdruckmessgeräts. Gemeint ist also die Blutdruckmessung mithilfe dieses Geräts.
- potenzielle Wassereinlagerungen (Ödeme) oder Krampfadern
- das Gewicht: Nimmt eine werdende Mutter zu schnell oder zu viel zu, kann das gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Daher solltest Du auch in der Schwangerschaft auf gesunde Ernährung achten.
- den Hb-Wert: Er zeigt an, ob Dein Blut ausreichend roten Blutfarbstoff (Hämoglobin: „Hb“) enthält und ist ein Hinweis darauf, ob Dein Eisenstatus in Ordnung ist. „Erys“ (Erythrozyten) bedeutet rote Blutkörperchen. Da in der Schwangerschaft der Eisenbedarf erhöht ist, kann der Hb-Wert schnell zu niedrig sein. Fällt der Hb-Wert auf unter 10,5 g/dl (Gramm/ Deziliter) ab, wird Dir ein Eisenpräparat verschrieben.
- das Auftreten von Eiweiß, Zucker, Nitrit (bakterielle Infektion) oder Blut im Urin. Urin wird bei jeder Vorsorgeuntersuchung entnommen. Kommt Nitrit im Urin vor, kann das auf eine bakterielle Infektion hindeuten. Zu viel Zucker im Urin könnte Folge eines Schwangerschaftsdiabetes sein. Liegen größere Mengen Eiweiß im Urin vor, kann eine sogenannte „Schwangerschaftsvergiftung“ (Präeklampsie) dahinterstecken. Blut kann hingegen ein Anzeichen für einen Harnwegsinfekt sein, etwa eine Blasenentzündung.
- das Ergebnis der vaginalen Untersuchung. Diese Untersuchung zum Befund des Muttermunds ist nicht unbedingt erforderlich, solange keine Probleme auftreten. Die Ärztin oder der Arzt tastet den Muttermund ab und schaut hier, ob er fest verschlossen (Abkürzung „MM Ø“) oder bereits leicht geöffnet ist. Kurz vor der Geburt wird der Muttermund weicher.
- Die Abkürzung „Zervix o. B.“ (Zervix ohne Befund) steht für einen normalen Gebärmutterhalsbefund für die jeweilige Woche der Schwangerschaft. Der Muttermund kann auch von der betreuenden Hebamme abgetastet werden.
- Risiko-Nr. nach Katalog-B: Hier werden Probleme in der Schwangerschaft notiert. Dazu gehören etwa eine vorgelagerte Plazenta, Ödeme oder Vorwehen.
Mutterpass Seite 9: Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf
Seite 9 hält Platz für Komplikationen in der Schwangerschaft bereit. Hier werden Klinikaufenthalte, etwa infolge vorzeitiger Wehen, eines verfrühten Blasensprungs oder einer zu frühen Öffnung des Muttermunds eingetragen. Neben der gestellten Diagnose notieren die Ärzt:innen die entsprechend angewandte Therapie.
Außerdem erscheint hier der Befund der CTG-Untersuchungen. Auch besondere Untersuchungen wie eine Fruchtwasseruntersuchung oder sonstige Erkrankungen können hier festgehalten werden.
Mutterpass Seite 10 bis Seite 12 und Seite 14: Ultraschalluntersuchungen
Auf den Seiten 10 und 11 werden die Beobachtungen der drei regulären Ultraschalluntersuchungen eingetragen. Du findest hier das genaue Datum der Untersuchungen und wichtige Infos zum Ungeborenen. Zum Beispiel kannst Du auf den Seiten sehen, ob Dein Kind altersgerecht entwickelt ist.
Seite 12 und Seite 14 beziehen sich auf weitere Ultraschalluntersuchungen, die bei bestimmten Auffälligkeiten bei der Mutter oder dem Ungeborenen zusätzlich durchgeführt werden. Dazu gehört der Verdacht auf kindliche Fehlbildungen ebenso wie Blutungen in der Schwangerschaft oder eine Verkürzung des Gebärmutterhalses. Die entsprechenden Befunde der Untersuchungen werden auf Seite 12 unter „Ultraschalluntersuchungen nach Anlage 1 b“ notiert.
Die Befunde der Ultraschalluntersuchungen nach Anlage 1 c und 1 d werden auf Seite 14 festgehalten. Darunter fällt beispielsweise die Dopplersonografie. Bei diesem Verfahren wird auf dem Ultraschallgerät die Geschwindigkeit des Blutflusses sichtbar. Auf die Weise können Ärzt:innen sehen, wie gut die Gebärmutter, die Plazenta und das Ungeborene mit Blut versorgt werden.

Erster Ultraschall zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
In der ersten Untersuchung per Ultraschall schaut der:die Ärzt:in zwischen der 9. und 12. SSW, ob sich der Embryo in der Gebärmutter, eingenistet hat. Weiterhin wird überprüft, ob das kindliche Herz schlägt und ob die Frau ein Kind oder Mehrlinge erwartet. Auch kann mithilfe des Ultraschalls die Größe des Kindes bestimmt werden. Diese wird in den ersten Schwangerschaftswochen mit der Scheitel-Steiß-Länge (SSL) bestimmt.
Den ungefähren Geburtstermin berechnet das Gerät aus der Scheitel-Steiß-Länge und dem Kopfdurchmesser (BPD). Auch wird hier die Größe des Fruchtsacks (FS) festgehalten. Das ist die schwarze „Höhle“, die Du auf dem Ultraschallbild erkennen kannst. In ihr befinden sich der Dottersack und der Embryo.
Zeigt der Embryo bestimmte Auffälligkeiten, wird das Thema Pränataldiagnostik für eine Frau aktuell. Auf Wunsch kann sie diese Untersuchungen ab der 12. Schwangerschaftswoche durchführen lassen. Dann ist das Kind so weit entwickelt, dass sich die Wahrscheinlichkeit für eine Fehlbildung wie eine Trisomie 21 (Chromosomenstörung, die zu einer Behinderung des Kindes führt) berechnen lässt. Eine eindeutige Diagnose kann hier zum Leidwesen der werdenden Eltern aber nicht gestellt werden. Es handelt sich lediglich um Wahrscheinlichkeiten.
Zur Pränataldiagnostik gehört neben der Nackentransparenzmessung (Messung der Flüssigkeit hinter dem Nacken des Ungeborenen) auch ein spezieller Bluttest in der 12. bis 14. SSW, der ebenfalls Aufschluss über genetische Veränderungen des Embryos geben kann.
Zweiter Ultraschall zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche
In der zweiten Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. SSW wird auch wieder nach der kindlichen Herzaktivität geschaut. Zudem wird die Fruchtwassermenge sowie die Lage der Plazenta dokumentiert. Eine zu tief liegende Plazenta kann zu Problemen in der weiteren Schwangerschaft und vor allem auch bei der Geburt führen. In der Basis-Ultraschalluntersuchung wird erneut geprüft, ob das Kind die dem Alter entsprechende Größe hat. Diese wird bestimmt mit dem:
- BPD (Biparietaler Durchmesser): Kopfdurchmesser von Schläfe zu Schläfe
- FOD (Fronto-Occipitaler Durchmesser): Durchmesser Stirn-Hinterkopf
- KU: Kopfumfang
- ATD (Abdominaler Transversaldurchmesser): Querdurchmesser Bauch (Messung am unteren Ende des Brustkorbs)
- APD (Anterior-posteriorer Durchmesser): Durchmesser Bauch von vorn nach hinten (Messung am unteren Ende des Brustkorbs)
- AU (Abdomenumfang): Bauchumfang
- FL (Femurlänge): Länge der Oberschenkelknochen
In einer erweiterten Ultraschalluntersuchung wird dann noch detaillierter auf das Ungeborene geschaut. Die Ärzt:innen überprüfen hierbei, ob Herz, Kopf und Gehirn normal entwickelt sind. Auch wird überprüft, ob der Bauch geschlossen ist und ob sich der Magen sowie die Harnblase gesund entwickelt haben.
Dritter Ultraschall zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche
Im Zeitfenster zwischen der 29. und 32. SSW wird der letzte reguläre Ultraschall durchgeführt. Hier schaut der:die Ärzt:in noch einmal, ob die Größe des Kindes seinem Alter entspricht. Weiterhin wird nochmal die Lage der Plazenta und die vorhandene Fruchtwassermenge bestimmt. Auch erfolgt die Überprüfung der kindlichen Vitalität. Hier versuchen die Mediziner:innen herauszufinden, ob das Ungeborene ausreichend mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt ist. Nicht zuletzt wird geschaut, wie das Kind im Bauch der werdenden Mutter liegt.
Mutterpass Seite 13: Normkurven zur Entwicklung des Ungeborenen
Auf der Seite 13 findest Du ein Diagramm, mit dem Du die Größenmesswerte aus Deinen drei Ultraschall-Screenings mit den jeweiligen Normwerten abgleichen kannst. So kannst Du zum Zeitpunkt der Ultraschalluntersuchungen sehen, ob die Größe Deines Kindes seinem Alter entspricht. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen wird dafür zunächst die Schulter-Steiß-Länge des Embryos gemessen. Später messen die Ärzt:innen dazu andere Stellen des kindlichen Körpers.
Mutterpass Seite 15 und 16: Abschließende Untersuchung
Auf der Seite 15 werden verschiedenste Informationen zur Geburt und zum Kind festgehalten, nachdem es entbunden ist. Hier findest Du Infos:
- zum Klinikaufenthalt
- zum Geburtstermin
- zum kindlichen Geschlecht
- zur Kindslage während der Geburt
- zu Gewicht und Größe
- zu bestimmten Beeinträchtigungen des Kindes (Fehlbildungen etc.)
- zur Blutgruppe des Kindes (inkl. Rhesusfaktor)
- zum Apgar-Test (Test auf Auffälligkeiten bei Atmung, Puls, Muskelspannung, Hautfarbe sowie bei Reflexen. Je höher der Wert, desto weniger Auffälligkeiten.)
- zum pH-Wert des Nabelschnurbluts (Dieser zeigt, wie gut das Baby bei der Geburt mit Sauerstoff versorgt war.)
- zu kindlichen Antikörpern (Rhesus-Inkompatibilität)
Etwa acht Wochen nach der Geburt erfolgt nochmal eine Untersuchung der Mutter. Die Ergebnisse wie Probleme im Wochenbett, auffällige Befunde beim Urintest oder bei der gynäkologischen Untersuchung kannst Du auf Seite 16 im Mutterpass finden. Außerdem gibt es hier noch einen Vermerk zum Stillen und Infos zum Ergebnis der U3-Gesundheitsuntersuchung beim Kind.
Mutterpass Abkürzungen: Die wichtigsten Kürzel auf einen Blick
Im Mutterpass stehen viele medizinische Abkürzungen. Damit Du dabei den Überblick behältst, haben wir sie hier nochmal für Dich zusammengetragen:
- APD: Anterior-posteriorer Durchmesser (Durchmesser des Bauches von vorn nach hinten)
- ATD: Abdominaler Transversaldurchmesser (Querdurchmesser des kindlichen Bauches)
- AU: Abdomenumfang (Bauchumfang)
- BEL: Beckenendlage (Steißlage)
- BPD: Biparietaler Durchmesser (Kopfdurchmesser von Schläfe zu Schläfe
- CTG: Kardiotokografie (Herztöne-Wehenschreiber)
- FL: Femurlänge (Länge des Oberschenkelknochens)
- FOD: Fronto-Occipitaler Durchmesser (Kopfdurchmesser Stirn-Hinterkopf)
- HAH-Test: Hämagglutinationshemmtest auf Röteln
- HL: Humeruslänge (Länge des Oberarmknochens)
- KU: Kopfumfang
- N: Nabel
- QF: Querfinger
- QL: Querlage
- S: Schambeinfuge
- SL: Schädellage
- SSW: Schwangerschaftswoche
- US: Ultraschall
Mutterpass online
Herausgegeben wird der Mutterpass vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA das wichtigste Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzt:innen und Krankenkassen. Insbesondere bestimmt er in Richtlinien die Inhalte der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Auf der Webseite des G-BA kannst Du Dir den Mutterpass online ansehen und herunterladen: Mutterpass
Noch handelt es sich beim Mutterpass, der bereits im Jahre 1961 von Frauenärzt:innen entwickelt wurde, um ein gedrucktes Dokument. 2022 wird es neben der Variante aus Papier auch einen digitalen Mutterpass geben. Die Inhalte werden dann digital in der Praxis und einer elektronischen Patientenakte gespeichert. Den elektronischen Mutterpass kannst Du Dir dann über Deinen Computer oder Dein Smartphone ansehen.