Wenn der Schwangerschaftstest positiv ist, steht die erste Vorsorgeuntersuchung bei einer Gynäkologin bzw. einem Gynäkologen an. Welche Untersuchungen gibt es und in welcher Schwangerschaftswoche kommen welche Verfahren oder Tests zum Einsatz? Was erwartet dich bei den Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft?
Positiver Schwangerschaftstest: wie geht es weiter?
Viele Frauen bemerken häufig erst beim Ausbleiben der Periode oder aufgrund von morgendlicher Übelkeit, dass sie schwanger sein könnten. Wenn der Schwangerschaftstest aus der Apotheke oder dem Drogeriemarkt positiv ausfällt ist es Zeit für einen Termin bei Deiner:m Gynäkolo:in.
Bemerkst Du die Schwangerschaft, nachdem Deine Monatsblutung ausgeblieben ist, ist es bereits Zeit für einen ersten Arztbesuch in einer gynäkologischen Praxis. Der erste Untersuchungstermin wird in der Regel ab der fünften SSW empfohlen.
Ziel der Schwangerenvorsorge
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft sind sowohl für das Kind als auch für die Schwangere wichtig. Der oder die Frauenärzt:in beobachtet die Entwicklung des Kindes im Mutterleib sowie auch die körperlichen Veränderungen der Schwangeren. Vorsorgeuntersuchungen dienen der Sicherheit, denn durch sie können etwaige Probleme frühzeitig erkannt und bestmöglich behandelt werden.
Über die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen haben Schwangere einen gesetzlichen Anspruch auf zehn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die von Gynäkologinnen, Gynäkologen und, bis auf die Ultraschalluntersuchungen, auch von Hebammen durchgeführt werden können. Risikoschwangerschaften gehören jedoch in die Hände von Gynäkolog:innen, es sei denn, Du entscheidest Dich eigenverantwortlich dagegen.
Optional stehen Dir noch weitere Untersuchungen zur Verfügung. Diese müsstest Du allerdings als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen. Das gilt insbesondere für zusätzliche Verfahren im Rahmen der Pränataldiagnostik, wenn keine medizinische Indikation oder Risikoschwangerschaft vorliegt.
Sollten die Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden, sind die Arbeitgeber übrigens dazu verpflichtet, Schwangeren in dieser Zeit freizustellen – ohne Verdienstausfall.

Der erste Arztbesuch: Feststellung der Schwangerschaft, Untersuchungen und Co.
Bei dem ersten ärztlichen Untersuchungstermin geht es zunächst um die sichere Feststellung der Schwangerschaft durch eine:n Frauenärzt:in. Bei diesem Termin wird auch schon der voraussichtliche Geburtstermin errechnet. Dieser kann im Laufe der Zeit aber noch angepasst werden. Was erwartet Dich sonst noch während der ersten Konsultation?
Anamnese
In einem ausführlichen Erstgespräch (Anamnese) möchte der bzw. die Ärzt:in den gesamten gesundheitlichen Lebenslauf sowohl von Dir als auch vom werdenden Vater erfahren. Relevant sind auch das allgemeine Befinden, der bisherige Schwangerschaftsverlauf sowie mögliche Befunde aus früheren Schwangerschaften.
Beratung
Laut Mutterschafts-Richtlinien sind auch Deine Lebensgewohnheiten von großem Interesse, die sich möglicherweise negativ auf das Ungeborene auswirken können. In der Regel bekommst Du beim ersten Termin eine Beratung sowie Empfehlungen zur Ernährung, z. B. hinsichtlich einer ausreichenden Zufuhr von Jod und Folsäure, Informationen zu Impfungen, körperlichen Aktivitäten und zur schädigenden Wirkung von Alkohol, Nikotin und anderen Suchtstoffen in der Schwangerschaft. Die Beratung sollte auch Hinweise auf und Risiken einer HIV-Infektion umfassen.
Außerdem besteht in der Schwangerschaft ein erhöhtes Kariesrisiko. Daher wird eine zahnärztliche Kontrolle zu Beginn (4. Monat) und zum Ende der Schwangerschaft (etwa 8. Monat) empfohlen.
Einmalige Tests am Anfang der Schwangerschaft
Zu Beginn einer jeden Schwangerschaft werden einmalig einige Tests durchgeführt. Dazu gehören ein Antikörpersuchtest zur Bestimmung des Rhesus-Faktors, ein Test auf Rötelnantikörper, ein HIV-Test sowie eine sogenannte Lues-Such-Reaktion.
Antikörpersuchtest (Rhesus-Faktor)
Mithilfe des Antikörpersuchtests überprüft der oder die Ärzt:in, ob Du Antikörper gegen das Blut des Kindes bildest. Wenn Du z. B. Rhesus-negativ bist und das Baby Rhesus-positiv, besteht die Möglichkeit, dass Dein Körper Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor des Babys bildet. Der Rhesusfaktor ist ein wichtiges Kennzeichen unserer Blutgruppen und zeigt an, ob sich das Blut zweier Menschen (z. B. Mutter und Kind bei der Geburt) verträgt, wenn es miteinander in Berührung kommt. Verschiedene Blutgruppenmerkmale können dann mit Problemen einhergehen. In einem solchen Fall werden Dir sogenannte Anti-D-Globuline im Rahmen einer medikamentösen Behandlung verabreicht.
Röteln-Antikörpertest
Dieser Test kommt zum Einsatz, wenn Du nicht gegen Röteln geimpft wurdest. Mithilfe einer Blutprobe überprüft der oder die Ärzt:in, ob sich im Körper trotzdem Antikörper gegen Rötelnviren befinden. Eine Immunität gegen Röteln ist für Schwangere und das ungeborene Kind wichtig, um eine Röteln-Embryopathie zu vermeiden, die mit schweren Fehlbildungen an Augen, Ohren, zentralem Nervensystem und Herzen einhergehen kann.
HIV-Test
Auf persönlichen Wunsch hin kann der oder die Ärzt:in zu Beginn der Schwangerschaft auch einen HIV-Test mithilfe einer Blutprobe durchführen. Fällt der Test positiv aus, d. h. besteht eine HIV-Infektion, gibt es die Möglichkeit, die Übertragung des Virus auf das Kind mit einer rechtzeitigen Therapie zu verhindern. Das Testergebnis wird nicht im Mutterpass dokumentiert, die Durchführung des HIV-Tests aber schon.
Lues-Such-Reaktion
Bei der Erkrankung Lues handelt es sich um die sexuell übertragbare Erkrankung Syphilis. Anhand einer Blutprobe kann der oder die Ärzt:in überprüfen, ob Du Dich mit dem Bakterium Treponema pallidum angesteckt hast. Dies könnte während und nach der Schwangerschaft negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben.
Fällt die Lues-Such-Reaktion positiv aus, kann eine medikamentöse Behandlung mit Antibiotika helfen. Auch dieses Testergebnis wird nicht im Mutterpass vermerkt, sondern nur die Durchführung des Tests.
Körperliche und gynäkologische Untersuchungen beim Ersttermin:
- Blutdruckmessung
- Körpergewichtsmessung
- Urinuntersuchung (Eiweißgehalt, Zucker, Sediment, Bakterien)
- Abstrich und Blutuntersuchung zum Ausschluss von ansteckenden, sexuell übertragbaren Infektionen (z. B. Chlamydien, Syphilis, HIV)
- Blutabnahme (Bestimmung des Hämoglobingehalts, der Anzahl der Erythrozyten und der Blutgruppe sowie des Rhesusfaktors)
- Antikörpertest (z. B. Röteln)
- Abtasten der Bauchdecke (Stand der Gebärmutter)
Der Mutterpass
Bei dem ersten Arzttermin überreicht Dir Dein:e Frauenärzt:in nach Feststellung der Schwangerschaft den Mutterpass bzw. Mutter-Kind-Pass, in dem alle Untersuchungsergebnisse während der Schwangerschaft festgehalten werden. Etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt wirst Du noch ein weiteres Mal untersucht und die Ergebnisse auf der letzten Seite des Mutterpasses eingetragen.
Den Mutterpass solltest Du am besten immer bei Dir tragen, denn das Dokument enthält alle wichtigen medizinischen Informationen für Ärzt:innen, Hebammen und medizinisches Fachpersonal, sodass sie im Notfall schnellstmöglich reagieren können.
Auch nach der Geburt solltest Du den Mutterpass an einem sicheren Ort aufbewahren, wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Bei einer weiteren Schwangerschaft stehen Ärzt:innen viele medizinische Informationen dann bereits zur Verfügung.
Der Mutterpass bietet Dir außerdem schon einmal einen kleinen Überblick über all die Vorsorgeuntersuchungen, die auf Dich während der Schwangerschaft zukommen, zumindest wenn Du sie in Anspruch nehmen willst. Der Umfang der Untersuchungen und auch die ärztliche Pflicht zur Beratung wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) vorgegeben und sind in den sogenannten Mutterschafts-Richtlinien geregelt.
Folgende Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert:
- Blutgruppenunverträglichkeiten und Ergebnis des Röteln-Antikörpertests
- Untersuchung auf Infektionen (Chlamydien, Lues (Syphilis), Hepatitis B, HIV, B-Streptokokken, Toxoplasmose)
- vorangegangene Schwangerschaften und deren Verlauf (z. B. Kaiserschnitt, Fehl- und Frühgeburten, Schwangerschaftsabbruch)
- allgemeine Krankengeschichte (z. B. Allergien, Erkrankungen, familiäre Krankheiten, psychische und soziale Belastungen)
- Beratung von Schwangeren (z. B. bzgl. Ernährung, Alkohol, Nikotin, Medikamente, Arbeit, Sport, Mundgesundheit, Geburtsvorbereitung)
- Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf und Terminbestimmung (z. B. Mehrlingsschwangerschaften, Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck, Ödeme, Blutungen, vorzeitige Wehen)
- Gravidogramm (Schwangerschaftsverlauf in Tabellenform; eingetragen werden z. B. Kindslage, Herztöne, Kindsbewegungen, Gewicht, Hämoglobinwert, Urinuntersuchung)
- Ultraschalluntersuchungen und Messergebnisse der Ultraschall-Screenings in Form von Normkurven (fetaler Wachstumsverlauf)
- Abschluss-Untersuchung, Beurteilung des Schwangerschaftsverlaufs

Welche allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
Zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft gehören Blut- und Urinproben, Ultraschall-Untersuchungen, Untersuchungen hinsichtlich möglicher Chromosomenstörungen, Glukosetoleranztests sowie eine Kardiotokographie (CTG) in der Spätschwangerschaft und während der Geburt zur Aufzeichnung der Herzschläge des Kindes und Wehentätigkeit der Schwangeren.
Blutuntersuchungen während der Schwangerschaft
Die Blutentnahme ist fester Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen. Anhand bestimmter Werte können Frauenärzt:innen feststellen, ob mit dem Hämoglobinwert alles in Ordnung ist. Hämoglobin ist der rote Blutfarbstoff, der in den roten Blutkörperchen enthalten ist. Er bindet Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid und ermöglicht so, dass diese Stoffe in unserem Organismus verteilt bzw. abtransportiert werden. Bei einem Hämoglobin-Mangel besteht eine Anämie (Blutarmut). Sie kann u.a. durch eine mangelhafte Versorgung mit Eisen z. B. aufgrund einer einseitigen Ernährung entstehen.
Zu Beginn einer Schwangerschaft werden anhand der Blutuntersuchung auch die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt und Infektionen bzw. durchgemachte Infektionen (Röteln, HIV, Lues) gesucht, die beim Ungeborenen Schäden hervorrufen können. Wenige Wochen vor der Geburt findet außerdem ein Test auf Hepatitis B statt. Liegt diese Erkrankung vor, benötigt das Kind sofort nach der Geburt eine Impfung. Mit ihr lässt sich eine Übertragung vermeiden.
Blutuntersuchungen als individuelle Gesundheitsleitung
Darüber hinaus werden auch Blutuntersuchungen als individuelle Gesundheitsleitung (IGeL) angeboten, die selbst bezahlt werden müssen. Dazu gehören Tests auf Infektionen wie Toxoplasmose, Ringelröteln und Zytomegalie. Ob diese Tests sinnvoll sind, können Schwangere zusammen mit dem bzw. der behandelnden Ärzt:in selbst abwägen. Die Entscheidung für oder gegen IGeL-Leistungen treffen die Schwangeren.
Toxoplasmose
Eine Toxoplasmose wird durch Parasiten (Toxoplasma gondii) hervorgerufen. In Europa infiziert man sich vor allem über den Kontakt zu Katzen, Katzenkot sowie den Verzehr von rohem oder zu kurz gereiftem Fleisch, ungereinigtem Obst oder Gemüse (unzureichend erhitzten oder gereinigten Lebensmitteln).
Infiziert sich eine Frau während der Schwangerschaft zum ersten Mal mit diesem Parasiten, kann ihre Immunabwehr zu langsam erfolgen und die Parasiten können auf das Kind übergehen. Je älter das ungeborene Kind ist, desto schwächer fällt das Krankheitsbild aus. Während eine unbehandelte Infektion den Embryo im ersten Trimester so stark schädigen kann, dass es zur Fehlgeburt kommt, zeigt sich die Infektion bei älteren Kindern schwächer. Stellt der oder die Ärzt:in während der Schwangerschaft eine Infektion mit Toxoplasmose fest, kann er oder sie die Infektion medikamentös behandeln.
Ringelröteln
Frauenärzt:innen raten Gebärenden zu einem Ringelröteln-Test, wenn bei ihnen der Verdacht auf Ringelröteln durch das Parvovirus B 19 besteht oder sie viel Kontakt zu kleinen Kindern haben, die das Virus übertragen könnten. Über die Plazenta können die Ringelröteln-Erreger von der Schwangeren auf ihr ungeborenes Kind übergehen, wo sie dann die blutbildenden Zellen des Kindes befallen.
Das Kind entwickelt daraufhin eine Blutarmut und wird schlechter mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt, die Herzleistung fällt ab und es kommt in Folge des niedrigen Blutvolumens zu Wassereinlagerungen im kindlichen Körper (Hydrops fetalis).
Stellt der oder die Ärzt:in Ringelröteln bei der Schwangeren fest, überwacht er oder sie das Ungeborene engmaschig, meist wöchentlich per Ultraschall. Kommt es beim Kind tatsächlich zur Blutarmut, erhält es Bluttransfusionen über die Nabelschnur.
Zytomegalie
Eine Zytomegalie ist eine Infektion, die von Herpesviren ausgelöst wird. Die meisten Betroffenen bemerken sie nicht. In der Regel ist sie für Gesunde harmlos. Gefährlich kann eine Infektion jedoch während der Schwangerschaft werden. Das gilt vor allem, wenn die Schwangere sich zum ersten Mal infiziert. In 40 Prozent dieser Fälle geht die Infektion dann auf das Ungeborene über und kann das Kind schädigen.
Urinuntersuchung während der Schwangerschaft
Urinuntersuchungen werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft regelmäßig durchgeführt und in einem Labor kontrolliert. Sie dienen u. a. dazu, bakterielle Infektionen oder eine sogenannte Präeklampsie rechtzeitig zu erkennen. Bei der Präeklampsie handelt es sich um eine schwere Erkrankung Schwangerer, die mit Bluthochdruck (Hypertonie), Wasseransammlungen im Körper (Ödemen) und Eiweiß im Urin einhergeht.
Bei Urintests richtet sich der Fokus deshalb auf folgende Werte:
- Eiweiße (Anzeichen einer Präeklampsie oder Nierenentzündung)
- Zucker (Anzeichen eines Schwangerschaftsdiabetes)
- Beschaffenheit der Harnsedimente (Erkrankungen der Harnwege)
- Leukozyten (bakterielle Blasen-, Nieren- oder Harnwegsentzündung)
Ultraschall-Untersuchungen (Sonografie)
Zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen gehören Ultraschall-Untersuchungen, die nur von Gynäkolog:innen durchgeführt werden dürfen. Es handelt sich dabei um ein hilfreiches, bildgebendes Verfahren, um den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des ungeborenen Babys anhand Größe, Bewegung, Sitz und Lage zu beobachten.
Es wird zwischen einer Basis-Sonografie und einer erweiterten Basis-Sonografie unterschieden. Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft hast Du Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Bei der zweiten Untersuchung hast Du die Wahl zwischen einem Basis-Ultraschall und einem erweiterten Ultraschall, um mögliche Auffälligkeiten zu erkennen:
- Basis-Ultraschall: bei dieser Sonografie wird die altersgerechte Entwicklung des Kindes kontrolliert und die Größe von Kopf, Bauch sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Fruchtwassermenge bestimmt und die Lage der Plazenta im Uterus überprüft.
- Erweiterter Ultraschall: bei der erweiterten Form werden zudem Kopf, Hirnkammern und Kleinhirn überprüft. Das Größenverhältnis zwischen Brustkorb und Herz wird gemessen und der Herzschlag, die Lage und die Größe der Herzkammern wird überprüft. Außerdem wird untersucht, ob die Bauchwand und die Wirbelsäule geschlossen und Magen und Harnblase erkennbar sind.
Die erste Ultraschall-Untersuchung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen findet zwischen der 9. und 12. SSW statt, der zweite Ultraschall zwischen der 19. und 22. SSW und der Dritte zwischen der 29. und 32. SSW. Die Ergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen und geben Auskunft über:
- Alter des ungeborenen Kindes (Gestationsalter)
- Voraussichtlicher Tag der Befruchtung und Geburtstermin
- Mehrlingsschwangerschaft
- Sitz des Kindes in der Gebärmutter (Uterus)
- Herzaktivitäten des Kindes
- Fruchtwassermenge
- Lage des Mutterkuchens (Plazenta)
- Körpermaße des Kindes: Scheitel-Steiß-Länge (SSL), Scheitel-Fersen-Länge (SFL)
Treten Unregelmäßigkeiten, Auffälligkeiten oder Beschwerden auf, können die Ultraschall-Untersuchungen zur Überprüfung und Beobachtung auch enger getaktet werden. Die Kosten für diese zusätzlichen Untersuchungen übernehmen die Krankenkassen.
Untersuchungen zur Diagnose von Chromosomenstörungen
Bei Frauen ab 35 Jahren und bei werdenden Vätern ab 45 Jahren besteht ein erhöhtes Risiko für Chromosomenstörungen beim Kind. Die bekannteste Chromosomenanomalie ist die Trisomie 21, auch bekannt unter der Bezeichnung „Down-Syndrom“. Das 21. Chromosom liegt bei dieser Störung drei- statt zweimal vor. Menschen mit Trisomie 21 verfügen darum insgesamt über 47 statt 46 Chromosomen. Das zusätzliche Chromosom hat einen Einfluss auf das Äußere sowie auf die motorische, sprachliche und geistige Entwicklung. Diese Symptome sind individuell ausgeprägt.
Im Rahmen der Pränataldiagnostik (PND) werden nicht-invasive und invasive vorgeburtliche Untersuchungen angeboten, um die Wahrscheinlichkeit für Behinderungen, Fehlbildungen und Erkrankungen des Ungeborenen im Vorfeld festzustellen. Aussagen zur Schwere und Ausprägung einer möglichen Behinderung können jedoch nicht getroffen werden.
In der 15. bis 16. SSW wird Frauen zusätzlich zu den regulären Ultraschall-Untersuchungen ein Ersttrimesterscreening angeboten. Dieser Test umfasst eine Nackenfaltenmessung per Ultraschall und einen Bluttest zur Errechnung des erhöhten Risikos für eine Chromosomenstörung. Frauenärzt:innen, die den Test empfehlen, müssen die Schwangere über Zweck, Umfang, Aussagekraft und Risiken der Untersuchungen sowie über die Konsequenzen bei einem möglicherweise positiven Befund aufklären. Zudem wird eine schriftliche Einverständniserklärung von der Betroffenen benötigt.
Invasive Verfahren greifen in den Körper der Frau ein und können mit Komplikationen einhergehen. Deshalb kommen sie in der Regel auch nur zum Einsatz, wenn medizinische Gründe vorliegen.
Liegen keine medizinische Indikation oder eine Risikoschwangerschaft vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten für die Pränataldiagnostik nicht.
Nicht-invasive Verfahren der Pränataldiagnostik:
- Ultraschallaufnahmen
- Ersttrimesterscreening (Nackenfaltenmessung, Bluttest)
- Ultraschall-Feindiagnostik bei Auffälligkeiten
- Molekulargenetische Bluttests (DNA-Bluttest)
Invasive Verfahren der Pränataldiagnostik:
- Chorionzottenbiopsie (Gewebeprobe aus der Plazenta)
- Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
- Nabelschnurpunktion (Chordozentese)

Glukosetoleranztest auf Schwangerschaftsdiabetes
Ein oraler Glukosetoleranztest, kurz oGTT, zählt zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und wird zwischen der 24. und 28. SSW durchgeführt. Er prüft, ob ein Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) vorliegt. Bei dem Test bestimmt der oder die Ärzt:in zuerst den Nüchternblutzucker, anschließend trinkt die Schwangere einen Sirup, der eine bestimmte Menge an Zucker (Glukose) enthält. Nach einer und nach zwei Stunden nimmt der oder die Ärzt:in jeweils erneut Blut ab und misst, wie viel Zucker im Vergleich zum Nüchternblutzucker noch im Blut übrig ist. Dieser Blutzuckerwert sagt aus, wie gut der Körper in der Lage ist, Zucker in seine Zellen aufzunehmen. Fällt es dem Körper schwer - liegt also ein erhöhter Blutzuckerwert vor - deutet dies auf einen Schwangerschaftsdiabetes hin.
Ein Gestationsdiabetes zeigt im Vorfeld meist keine typischen Symptome und gehört zu den häufigsten Begleiterscheinungen einer Schwangerschaft. Er tritt bei etwa fünf Prozent aller Schwangeren auf. Das Risiko für die Entwicklung eines Gestationsdiabetes ist bei Frauen mit familiärer Belastung, Übergewicht oder bei einem fortgeschrittenen Alter erhöht.
In den meisten Fällen ist ein erhöhter Blutzuckerspiegel unproblematisch. Manchmal steigt dadurch aber auch das Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt. Um den Blutzuckerspiegel wieder ins Lot zu bringen, reichen oftmals eine Ernährungsumstellung und regelmäßige Bewegung aus. Notfalls kann Schwangeren aber auch Insulin injiziert werden.
Kardiotokographie (CTG)
Der Kardiotokograph wird auch als „Wehenschreiber“ bezeichnet und kommt in der Regel in der Spätschwangerschaft, ab der 34. SSW, in einem zweiwöchigen Modus und während der Geburt zum Einsatz. Bei einem CTG werden aber nicht nur die Wehentätigkeit der schwangeren Frau aufzeichnet, sondern auch die Herzschläge des Kindes. Die Aufzeichnungen werden dann als Kardiotokogramm bezeichnet. Bestehen generell Probleme während der Schwangerschaft, wird das CTG vorsorglich ab der 26. SSW eingesetzt.
Der regelmäßige Einsatz einer Kardiotokographie in der Spätschwangerschaft ist wichtig, um vorzeitige Wehen oder eine gestörte Herzfrequenz beim Kind rechtzeitig aufzuspüren. Dadurch können notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Eine gestörte Herztätigkeit des Ungeborenen kann sich durch zu schnelle oder zu langsame Herzschläge zeigen. Bei einer fetalen Tachykardie schlägt das Herz mehr als 160-mal pro Minute, bei einer fetalen Bradykardie weniger als 100-mal pro Minute.
Die Überprüfung der Herzfrequenz des Kindes erfolgt per Ultraschall durch die Bauchdecke der Schwangeren. Die Wehentätigkeit wird mit einem speziellen Druckmesser durchgeführt, der an die Bauchdecke der Frau angebracht wird.
B-Streptokokken-Abstrich
Bakterien wie B-Streptokokken können von Natur aus in unserem Darmtrakt und Genitalbereich vorkommen. Bei Gesunden rufen sie keinerlei Beschwerden hervor, bei Neugeborenen kann eine B-Streptokokken-Infektion allerdings sehr gefährlich werden. Sie kann eine Blutvergiftung (Sepsis), Infektionskrankheiten wie eine Hirnhautentzündung (Meningitis) oder eine Lungenentzündung (Pneumonie) sowie Behinderungen hervorrufen.
In Deutschland sind ca. 18 Prozent der Schwangeren mit B-Streptokokken besiedelt. Bei ihnen können die Bakterien während der Geburt auf das Baby übergehen. Besteht ein Verdacht, lässt sich eine Besiedelung leicht mit einem Abstrich im Vaginal- oder Analbereich feststellen. Fällt der Test positiv aus, erhält die Schwangere während der Geburt ein Antibiotikum. Dadurch vermeidet sie eine Ansteckung des Neugeborenen. Hat sich das Baby dennoch angesteckt, bekommt das Neugeborene direkt nach der Geburt auch ein Antibiotikum.
Die Kosten für den Test werden von den Krankenversicherungen übernommen, wenn der oder die Gynäkolog:in oder die Hebamme eine Besiedelung vermuten. Ansonsten fällt der B-Streptokokken-Test unter die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und muss selbst bezahlt werden.

Terminkalender: 10 Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Welche Vorsorgeuntersuchungen finden nun zu welchem Zeitpunkt statt?
Dieser Terminkalender soll Dir einen kleinen, beispielhaften Überblick über die Zeitabfolge von anstehenden Gesundheitschecks geben. Zu jedem Vorsorgetermin gehören bestimmte diagnostische Basisuntersuchungen, die bei jedem Termin routinemäßig durchgeführt werden:
- Blutdruckmessung
- Körpergewichtmessung
- Urin- und Blutuntersuchung
- Tastuntersuchung zum Stand der Gebärmutter
- Kindliche Herztöne (ab 2.-3. Vorsorgeuntersuchung)
- Lage des Kindes (ab 2. Vorsorgeuntersuchung)
1. Vorsorgeuntersuchung in der 5. SSW
Nachdem Dein:e Ärzt:in die Schwangerschaft festgestellt hat, bestimmt sie oder er, in welcher Schwangerschaftswoche Du bist und wann der voraussichtliche Geburtstermin ist. Sie oder er klärt Dich über die Schwangerschaft auf, beantwortet Deine Fragen und händigt Dir am Ende Deinen Mutterpass aus. Weitere körperliche Untersuchungen sind:
- Entnahme einer Blutprobe (Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörper, Hämoglobin)
- Urinprobe (Bakterien, Eiweiß, Sediment, Zucker)
- Abstrich des Muttermundes (Chlamydien)
Mögliche kostenpflichtige IGeL-Leistungen:
- Ultraschall zur Schwangerschaftsfeststellung
- Bescheinigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber
- Bluttest auf Toxoplasmose, Zytomegalie, HIV
2. Vorsorgeuntersuchung 9.-12. SSW
In der 9. bis 12. SSW findet der erste reguläre Ultraschall von insgesamt drei Ultraschall-Untersuchungen statt. Ein aufregender Termin, denn hier erhältst Du das erste Bild von Deinem Baby. Mithilfe der Ultraschall-Untersuchung überprüft der oder die Gynäkolog:in, ob sich auch wirklich ein Embryo im Uterus eingenistet hat und ob Herztöne wahrgenommen werden können.
Anhand der Größe des Embryos (Scheitel-Steiß-Länge oder SSL) wird der voraussichtliche Geburtstermin eventuell noch einmal angepasst. Die Lage des Babys wird überprüft und auch mögliche Mehrlingsschwangerschaften sind zu diesem Zeitpunkt bereits erkennbar.
Mögliche kostenpflichtige IGeL-Leistung:
- 10. – 14. SSW: Ersttrimester-Screening
- 10. – 14. SSW: DNA-Bluttest
- 11. – 13. SSW: Entnahme von Mutterkuchengewebe (Chorionzottenbiopsie)
3. Vorsorgeuntersuchung 15.-16. SSW
Die dritte Vorsorgeuntersuchung findet um die 16. SSW statt. Nach einer Besprechung der bisherigen Testergebnisse finden die Basisuntersuchungen statt.
Ab der 12. SSW kontrolliert der oder die Ärzt:in die Herztöne des Babys. Der Rhythmus und die Anzahl der Herzschläge pro Minute geben Auskunft darüber, ob mit dem Ungeborenen auch alles in Ordnung ist.
In dieser Phase der Schwangerschaft wirst Du über ein sogenanntes Ersttrimesterscreening aufgeklärt. Die Nackenfaltenmessung gehört zu den nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), um die Wahrscheinlichkeit möglicher Chromosomenstörungen zu berechnen. Liegen keine medizinischen Indikationen oder eine Risikoschwangerschaft vor, müssen die Kosten für die Pränataldiagnostik selbst getragen werden.
Mögliche kostenpflichtige Zusatzleitungen (IGeL):
- Ersttrimesterscreening mit Nackenfaltenmessung
- Ab 16. SSW: Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
4. Vorsorgeuntersuchung 19.-22. SSW
Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet um die 20. SSW statt. Zusätzlich zu den üblichen Besprechungen und Basisuntersuchungen erfolgt nun die zweite Ultraschalluntersuchung. Aufgrund der Dauer der Untersuchung wird diese Sonografie auch als „großer Ultraschall“ bezeichnet. Je nach Lage des Kindes im Mutterleib kann jetzt eventuell das Geschlecht des Kindes bestimmt werden.
Du kannst zwischen einer Basis-Ultraschalluntersuchung und einer erweiterten Ultraschalluntersuchung wählen. Beide Formen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung schaut der oder die Frauenärzt:in, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt. Dazu misst er oder sie die Größe von Kopf, Bauch sowie die Länge des Oberschenkelknochens. Außerdem bestimmt der oder die Ärzt:in die Fruchtwassermenge und prüft die Lage und die Struktur der Plazenta.
Beim erweiterten Basis-Ultraschall schaut der oder die Ärzt:in zusätzlich, ob die Organe des Kindes gut angelegt sind. Besonders achtet er oder sie auf das Gehirn, das Herz, den Magen und die Blase. Er oder sie prüft zudem, ob die Bauchwand und die Wirbelsäule geschlossen sind.
Mögliche kostenpflichtige Zusatzleitungen (IGeL):
- Pränataldiagnostik: Doppler-Ultraschall, 3D-, 4D-Ultraschall
- Zweiter Test auf Toxoplasmose
5. Vorsorgeuntersuchung 21.-24. SSW
Neben den üblichen Vorsorgeuntersuchungen wird in der Regel zwischen der 24. und 28. SSW ein oraler Glukosetoleranztest durchgeführt. Mithilfe des Tests können Frauenärzt:innen ermitteln, ob möglicherweise die Blutzuckerwerte erhöht sind und ein Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) vorliegt.
6. Vorsorgeuntersuchung 25.-28. SSW
Wenn sich bei der ersten Blutuntersuchung der Vorsorgeuntersuchungen herausgestellt hast, dass Du Rhesus-negativ bist, führt Deine Frauenärztin zwischen der 24. und 28. SSW einen zweiten Rhesus-Faktor-Antikörpersuchtest durch.
In der Regel kommt das Immunsystem der Mutter erst bei der Geburt mit dem Blut ihres Kindes in Kontakt. Folglich würde das Immunsystem erst im Anschluss an die Geburt Antikörper bilden. Und das auch nur, wenn das Kind Rhesus-positiv ist, d. h., wenn auf der Oberfläche seiner Blutkörper Rhesusfaktoren vorhanden sind.
In seltenen Fällen kommt das mütterliche Immunsystem durch kleine Verletzungen aber bereits während der Schwangerschaft in Kontakt mit dem Blut des Kindes. Kennt das Immunsystem keine Rhesusfaktoren, weil die Mutter keine besitzt, stuft es das Blut des Kindes nun als fremd ein und entwickelt Antikörper dagegen.
Um diese Reaktion zu verhindern, injizieren Frauenärzt:innen Schwangeren, die Rhesus-negativ sind, Anti-D-Globulin zur Prophylaxe.
7. Vorsorgeuntersuchung 29.-32. SSW
Neben den allgemeinen diagnostischen Verfahren findet um die 32. SSW die dritte und damit letzte reguläre Ultraschalluntersuchung statt. Die dritte Sonografie gleicht der zweiten Ultraschalluntersuchung. Der Fokus richtet sich dabei auf das Wachstum und die Herzfunktion des Kindes. Auch die Lage der Plazenta wird noch einmal überprüft.
Viele Ärzt:innen führen ab der 32. SSW zusätzlich zu den regulären Methoden eine Kardiotokographie (CTG) durch, um die Wehentätigkeit der Schwangeren sowie die Herztöne des Babys zu beobachten.
Außerdem gibt es zwischen der 32. und 36. SSW eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B. Bei einem positiven Ergebnis dieser durch Hepatitis-Viren verursachten infektiösen Leberentzündung, bekommt das Neugeborene sofort nach der Geburt eine Impfung gegen die Erreger.
Ab der 32. SSW erfolgen alle weiteren Untersuchungen in einem zweiwöchigen Rhythmus.
8. Vorsorgeuntersuchung 33.-34. SSW
Bei der achten Vorsorgeuntersuchung wird besonders auf die Lage des Kindes im Mutterleib geachtet. Gynäkolog:innen können mit den Händen ertasten, ob sich das Kind in Steißlage, d. h. mit dem Po nach unten, befindet oder ob es sich bereits gedreht und die Geburtsposition eingenommen hat. Die Geburtsposition wird auch als Schädellage bezeichnet, weil dann der Kopf nach unten gerichtet ist.
9. Vorsorgeuntersuchung ab 36. SSW
Langsam rückt der voraussichtliche Geburtstermin näher. Die üblichen Untersuchungen sind nach wie vor fester Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen. Sollte sich das Kind immer noch in Steißlage befinden, können Hebammen mit speziellen Handgriffen beim Kind möglicherwiese dafür sorgen, die Position im Bauch zu verändern.
10. Vorsorgeuntersuchung 38.-40. SSW
Zwischen der 38. und 40. SSW findet die letzte reguläre Vorsorgeuntersuchung statt. Neben den üblichen Untersuchungen zur Überprüfung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind kontrollieren die Frauenärtz:innen eventuell per CTG die Wehentätigkeit und die Herztöne des Kindes.
Mögliche kostenpflichtige Zusatzleitungen (IGeL):
- B-Streptokokken-Test
+1 Vorsorgeuntersuchung 40.-42. SSW
Lässt das Kind auf sich Warten und ist der errechnete Geburtstermin überschritten, finden alle zwei Tage Vorsorgeuntersuchungen zur regelmäßigen Kontrolle der Gesundheit von Mutter und Kind statt. Die Kardiotokographie kommt zum Einsatz, um die Wehentätigkeit der Mutter und die Herztätigkeit des Kindes zu kontrollieren. Auch die Fruchtwassermenge wird überprüft. Liegen keine Probleme und Risikofaktoren vor, wird nach etwa zehn Tagen empfohlen, die Geburt medikamentös einzuleiten.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – ja oder nein?
Für werdende Eltern ist die Gesundheit des Kindes selbstverständlich das Wichtigste. Viele schwangere Frauen sind aber verunsichert, ob sie zusätzliche individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) während der Schwangerschaft wahrnehmen sollen oder nicht. Welche Verfahren wären eventuell sinnvoll und welche kommen nicht in Frage?
Die Entscheidung für oder gegen Methoden der vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) können nur die Betroffenen selbst treffen. Liegen keine medizinischen Indikationen vor, müssen die nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) selbst bezahlt werden, was natürlich immer auch eine finanzielle Frage ist. Grundsätzlich wird empfohlen, sich ausführlich mit dem Thema Pränataldiagnostik zu beschäftigen und sich mit den behandelnden Frauenärzt:innen über Verfahren, Risiken und Konsequenzen auszutauschen.
Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien festgehalten. Die zehn regulären Vorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Ergeben sich daraus Befunde, die weitere ergänzende vorgeburtliche Untersuchungen notwendig machen, werden die Kosten für die Verfahren der Pränataldiagnostik auch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.